Zum Schutz unserer Mitglieder

In Zeiten drohender Gefahren sind die Anweisungen, Empfehlungen und Richtlinien des Bundes zu studieren.

> Epidemiengesetz
> Covid-19 Gesetz
> Covid-19 Verordnungen
> BAG-Schutzmassnahmen

Aufgrund der Präambel, Art. 1, Art. 2 und Art. 6 der Schweizerischen Bundesverfassung ist jeder Schweizer Eidgenosse dazu aufgerufen Eigenverantwortung zu übernehmen.

Mitglieder der Genossenschaft Gefühlvoll Zeitlos, welche sich ihrer Eigenverantwortung würdig fühlen, haben die Möglichkeit eine von der Genossenschaft verfasste Eigenverantwortlichkeitserklärung zu signieren, welche die Akzeptanz des Schutzkonzeptes voraussetzt. Der Vorstand der Genossenschaft Gefühlvoll Zeitlos bestätigt diese Eigenverantwortlichkeitserklärung durch signieren der Eigenverantwortlichkeitserklärung zu zweien. Die wahrheitsgetreue, vollständig ausgefüllte und vom Vorstand angenommene Eigenverantwortlichkeitserklärung, ist eine von vier Anforderungen, welche erfüllt werden muss, um den Genossenschafts-Mitgliederausweis erwerben zu können.

> Eigenverantwortlichkeit nach Ansicht der Genossenschaft Gefühlvoll Zeitlos
> Eigenverantwortlichkeitserklärung
> Anforderungen Mitgliederausweis


Präventive Massnahmen

Aufgrund der Präambel und Art. 10 der Schweizerischen Bundesverfassung hat jeder Mensch das recht auf Leben und persönliche Freiheit. In gegenseitiger Rücksichtnahme und in Berücksichtigung verschiedener Ansichten, ist jeder Schweizer Eidgenosse dazu verpflichtet seine Mitmenschen in Gefahrensituationen optimal und seinen Möglichkeiten entsprechend zu schützen. 

> Präventive Schutzmassnahmen

Schweizerische Bundesverfassung

Aufgrund dessen dürfen in Zeiten drohender Gefahren, Veranstaltungen und Innenräume bei welchen das Schutzkonzept der Genossenschaft Anwendung findet, nur von Menschen besucht und betreten werden, welche ihrer Eigenverantwortung würdig sind und keine Anzeichen von Krankheitssymptomen aufweisen.

Ein Mensch welcher seiner Eigenverantwortung würdig ist, hat dies durch sein Verhalten und das Nachweisen einer eigenständig signierten Eigenverantwortlichkeitserklärung (welche mit der Schweizerischen Bundesverfassung und den Wegweisern des Lichts in Einklang ist) und mittels des
Genossenschafts-Mitgliederausweis unter Beweis zu stellen.

> Schweizerische Bundesverfassung
> Wegweiser des Lichts

Hinweis & Empfehlungen

Werden unter Genossenschafts-Schutzkonzept stehende Veranstaltungen oder Innenräume ohne Vorliegen eines Genossenschafts-Mitgliederausweis oder mit Krankheitssymptomen betreten, ist dies nach Art. 186 und Art. 125 des schweizerischen Strafgesetzbuches eine Straftat und kann auf Antrag strafrechtlich verfolgt werden. Sollte das Verhalten eines Menschen der Eigenverantwortung unwürdig sein, kann dieser von den zuständigen Verantwortlichen weggewiesen werden.

Veranstaltungen und Räumlichkeiten welche das Genossenschafts-Schutzkonzept in Anwendung haben, sind im Eingangsbereich dementsprechend gut sichtbar gekennzeichnet.

Das Schutzkonzept der Genossenschaft gewährleistet die Freiheit und Unversehrtheit seiner Mitglieder und ersetzt keine Hygienemassnahmen. Gestützt durch die Schweizerische Bundesverfassung hat jeder Mensch das Recht selbst über seine Schutzmassnahmen zu entscheiden. Möchte ein Mensch das Risiko eingehen, Krank zu werden, dann ist dies sein gutes Recht. Die eigenständig signierte Eigenverantwortlichkeitserklärung in Kombination mit dem Mitgliederausweis, dient als Nachweis der inneren Überzeugung und schafft klare Verhältnisse. Die Genossenschaft Gefühlvoll Zeitlos gewährleistet mit ihrem Schutzkonzept die freie Entscheidungsmöglichkeit ihrer Mitglieder, ruft aber gleichzeitig auch dazu auf, wichtige Hygienemassnahmen während einer Pandemie einzuhalten. Innerhalb der Genossenschafts-Verwaltungsstrukturen überlässt sie es jedoch der Eigenverantwortung und Selbstbestimmung ihrer Mitglieder, sich regelmässig die Hände zu waschen, Abstand zu halten, Hygienemasken zu tragen oder andere Schutzmassnahmen auszuführen.

Hygienemasken, Schutzhandschuhe und Handdesinfektionsmittel stehen in unseren Räumen kostenlos und frei zur Verfügung.
Ausserhalb der unter Genossenschaft-Schutzkonzept stehenden Räumlichkeiten und Veranstaltungen ist das Risiko einer Erkrankung durch die Schutzmassnahmen des Bundes minimiert. Die Mitglieder der Genossenschaft Gefühlvoll Zeitlos halten sich an die Schutzmassnahmen des Bundes, wenn sich ängstliche, schutzbedürftige Menschen in ihrer Nähe befinden. Solidarisch schützen sie somit all jene, welche keine Eigenverantwortlichkeitserklärung signiert und angst vor einer Erkrankung haben.

> Verhalten bei Lock-, & Shutdown

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